Allgemeine Geschäftsbedingungen
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für
EULENHERZ ARTWORK
Steuernummer 215/227/07586
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Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen EULENHERZ ARTWORK und dem Kunden. Die Bedingungen werden vom Kunden mit der Auftragserteilung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Kunden sind für EULENHERZ ARTWORK nicht verbindlich. Dies gilt auch, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
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Auftragserteilung
Die Auftragsbestätigung erfolgt mündlich oder schriftlich. EULENHERZ ARTWORK ist nicht verpflichtet, die Vollmacht eines Kunden zu überprüfen, wenn die Auftragsannahme im Namen eines Dritten erfolgt. Der Übermittler ist sodann auch Kunde.
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Anzahlung
EULENHERZ ARTWORK behält sich vor, vor Auftragsannahme eine Anzahlung zum Auftrag einzufordern. Diese enstpricht 25% des Gesamtbetrages, sofern nicht anders vereinbart oder absehbar vom Gesamtbetrag.
Die Anzahlung gilt als Entschädigung und wird einbehalten bei: vom Kunden selbst verschuldeten, fahrlässigen oder grob fahrlässigen Handeln, dass zur Absage oder Ausfall des vereinbarten Termins oder der Erstellung des Endproduktes führt.
Eine Absage des Termins aus anderem Grund muss mindestens 48 Stunden vor Auftragsdurchführung (Z.B. Drehtag) getätigt werden.
Eine Ratenzahlung der Anzahlung ist Ausgeschlossen und muss, sofern nicht anders vereinbart, mindestens 7 Werktage vor Produktion gezahlt sein.
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Haftung
EULENHERZ ARTWORK haftet aus Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, jedoch für jedes Verschulden bei Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir und unsere Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
Für vertragsuntypische und daher praktisch nicht vorhersehbare Schäden übernimmt EULENHERZ ARTWORK keine Haftung.
Eine evtl. Schadenersatzhaftung wegen Fehlens der von EULENHERZ ARTWORK zugesicherten Eigenschaften bleibt unberührt.
Im Falle höherer Gewalt kann jeder Vertragspartner mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, die Leistung, oder Teile der Leistung wurden erbracht. Weitergehende Ansprüche hat der Kunde nicht. Bereits erbrachte Leistungen werden in Rechnung gestellt.
Bei Absage bzw. Verschiebung eines Drehtages am vereinbarten Tag und dem Tag davor, durch den Kunden, behält sich EULENHERZ ARTWORK das Recht vor, die vereinbarte Tagesgage, sowie eventuell bereits verursachte Reisekosten in Rechnung zu stellen.
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Produktionen
Die Produktionsinhalte müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Während der Produktion sind Drehbuchkorrekturen durch EULENHERZ ARTWORK und den Kunden erlaubt, wenn die Botschaft bzw. der Sinn dadurch verbessert wird oder z.B. die Länge/Größe des Produktes erhalten bleibt. Der Kunde verpflichtet sich, das Drehbuch auf Richtigkeit zu prüfen. EULENHERZ ARTWORK ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob der Inhalt der Produktionen gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Sollte dies der Fall sein, haftet der Kunde für alle daraus entstehenden Nachteile oder Schäden.
EULENHERZ ARTWORK haftet nicht für falsche Arbeitsschritte oder fehlenden Arbeitsschutz des Kunden während der Produktion. Der Kunde verpflichtet, sich zu prüfen, ob die gefilmten Arbeitsschritte oder Abläufe den kundeneigenen und gesetzlichen Standards entsprechen. EULENHERZ ARTWORK haftet nicht für daraus resultierende Nachdrehs.
Der Kunde stellt EULENHERZ ARTWORK von allen Ansprüchen Dritter frei. Dies gilt auch für eine angemessene Rechtsverteidigung. Werden geschützte Werke, Konzepte, Ideen, Musik oder Sprache verwendet, so obliegt allein dem Kunden die Pflicht zur Einholung aller erforderlichen urheberrechtlichen, leistungsschutzrechtlichen und sonstigen Genehmigungen. EULENHERZ ARTWORK übernimmt hierfür keinerlei Verantwortung. Gleiches gilt bei Haftung für die wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit. Insbesondere ist EULENHERZ ARTWORK nicht verpflichtet, ein Werk, Konzept bzw. einen Entwurf vorher juristisch prüfen zu lassen. Haftung für überlassenes Material kann nur bis zum Materialwert übernommen werden.
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Produkte und Leistungen
Die Produkte von EULENHERZ ARTWORK umfassen den visuellen Bereich mit folgenden
Leistungen:
Video: Musikvideo, Lyric-Video, Background/Live-Video, Imagevideo, Event-
und Konzertbegleitung, Animationen (2D), Grading
Artwork: Layout, Illustration, Coverartworks individuell oder aus eigenem Katalog/
Coverartwork-Store, Merchandise - Design, Promobilder, Grafikdesign (Flyer,
Poster, Band-Promotion-Content, Bildbearbeitung), Logo-Anfertigung
EULENHERZ ARTWORK bietet diese Leistungen als Full-Service-Pakete an:
Paket Musikvideo: Anfertigung von Drehbüchern und
Skripten, Moodboards und Shotlists, Model-/Talent-Scouting für
Dreh oder Artwork, Location-Scouting, Dekoration und
Kulissenbau
Paket Presse/Corporate: Erstellung von Pressepaketen
(digital und print) mit Beratungsleistungen zum Bandmarketing, inklusive
entsprechender Produkte aus dem Artwork-Bereich
Paket Event: Event- und Konzertdokumentation in Form von Video,
Foto und Konzertberichten, Exklusivmaterial, Backstagematerial,
Interviews
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Preise und Angebote werden individuell auf den Kunden zugeschnitten.
EULENHERZ ARTWORK berechnet hier entweder Stundensätze oder Tagessätze in Absprache.
Externe Leistungen mit Aufpreis wie Trailer, SwipeUps, Slides, Animationen, Titelbilder etc. aber auch Anfahrt, Übernachtungen, Materialbeschaffung (z.B. Kulisse oder Requisiten), Leihgebühren, Vorkasseleistungen und ähnliche Leistungen werden im Vorfeld mit dem Kunden vereinbart und entsprechend als externe Leistungen auf der Rechnung mit aufgeführt.
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Überarbeitung
Die Produktionsinhalte dürfen durch eine Korrekturschleife durch EULENHERZ ARTWORK und das Feedback des Kunden kostenfrei angepasst werden. Zulässig ist hierbei eine Bearbeitungsschleife ohne Aufpreis: EULENHERZ ARTWORK stellt Produkt zur Verfügung -> Kunde bestätigt binnen 14 Tagen Produkt oder gibt Änderungswünsche an -> EULENHERZ ARTWORK übergibt geänderte Variante des Produktes. Weitere Bearbeitungen sind, wenn nicht anders vertraglich vereinbart, kostenpflichtig.
Die Überprüfung hat innerhalb von 14 Tagen nach Übermittlung des Produkts durch EULENHERZ ARTWORK zu erfolgen. Diese Frist gilt auch für Entwürfe. Sollte nach 14 Tagen kein Änderungswunsch angegeben werden, so gilt das Produkt als final überarbeitet ("fertig" / "abgeschlossen") und eine Rechnung wird erstellt.
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Mängel
Ein von EULENHERZ ARTWORK als “fertig” angezeigtes Produkt ist vor der Nutzung durch den Kunden zu überprüfen. Die Bestätigung der Überprüfung ist auch per Mail möglich. Die sofortige Überprüfung gilt auch für die Erfüllungsgehilfen oder Dritte, derer sich der Kunde bedient (z.B. Radio-, TV-, Internet- oder Printmedien). Produkte welche als “fertig” angezeigt wurden, können wegen Qualität, Text- oder Sprechfehlern, welche von EULENHERZ ARTWORK verursacht wurden, kostenfrei reklamiert werden. Diese Reklamation muss unmittelbar am Tag der Überprüfung erfolgen. Die Überprüfung hat innerhalb von 14 Tagen nach Übermittlung des Produkts durch EULENHERZ ARTWORK zu erfolgen. Diese Frist gilt auch für Entwürfe. Wird die Frist überschritten, betrachtet EULENHERZ ARTWORK das Projekt als abgeschlossen. Später gemeldete Änderungswünsche sind kostenpflichtig. Überprüft der Kunde bzw. dessen Erfüllungsgehilfen die Produktion nicht, so kann EULENHERZ ARTWORK nicht in Haftung genommen werden.
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Kompatibilität
EULENHERZ ARTWORK liefert, sofern nicht anders vereinbart, Logo-, Video- oder Fotoproduktionen standardmäßig im Dateiformat .mp4, .mov, .jpg, .ai, .png, .pdf ab. Diese Formate sind mit den meisten Abspielgeräten und der häufigsten Software kompatibel. Andere Formate sind auf Wunsch lieferbar. EULENHERZ ARTWORK haftet nicht für eventuelle Wiedergabeprobleme und dadurch entstehende Nachteile für den Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, die Kompatibilität nach Übergabe des fertigen Produkts selbst zu überprüfen und gegebenenfalls zu reklamieren.
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Datenlieferung an den Kunden
EULENHERZ ARTWORK liefert Logo-, Video-, Grafik- oder Fotoproduktionen standardmäßig per Cloud-Link. Möglich ist auf Wunsch auch die Datenübergabe per DVD, CD, Datenträger oder persönlich/ postalisch.
Online-Cloud-Links dürfen, sofern vertraglich nicht anders vereinbart, nicht an dritte übermittelt werden.
Daten im Cloud Link werden nach spätestens 6 Monaten aus Datenschutzgründen und im Kontext der nachhaltigen Nutzung von Serverbasiertem Speicherkontingent gelöscht. Für eine längere Bereitstellung der Daten fallen entsprechende Kosten auf Anfrage an. Wir legen besonderen Wert auf folgende Empfehlung: sichern Sie Ihre Daten auf verschiedenen Datenträgern / Orten/ Cloudservices mehrfach für den Fall eines Ausfalls. EULENHERZ ARTWORK haftet nicht für dadurch verloren gegangen Daten oder Schaden.
Eine erneute Bereitstellung der (Fertigen) Daten kann nur bis 6 Monate nach Auftragserfüllung gewährleistet werden. Ein Anspruch auf die langfristige Speicherung von Daten, insbesondere Rohdaten, besteht nicht.
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Datenlieferung durch den Kunden
Wurde eine Zulieferung von Informationen oder Daten (Logos, Grafiken, o.ä.) durch den Kunden an EULENHERZ ARTWORK vereinbart, verpflichtet sich der Kunde, diese bis zum vereinbarten Termin zu liefern. EULENHERZ ARTWORK haftet nicht für Verzögerungen in der Produktion, welche durch nicht erfolgte Zuarbeit des Kunden entstehen. Erfolgt die Zuarbeit später als 14 Tage nach vereinbartem Termin, ist EULENHERZ ARTWORK berechtigt, die bis dahin geleistete Arbeit in Rechnung zu stellen. Als vereinbarter Termin gelten auch vage Zusagen des Kunden, welche sich auf einen bestimmten Zeitraum beziehen („nächste Woche“, o.ä.). Stichtag ist hierbei stets der letzte Tag des zuerst genannten Zeitraums.
Kunden von EULENHERZ ARTWORK verpflichten sich, die bereitgestellten Daten immer in bester odere höchstmöglicher Qualität zur Verfügung zu stellen.
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Videoproduktionen: Songs sind stets im Status "gemastert", also im Endzustand als .wav zu liefern. Sollten aufgrund einer Überschneidung mit den Aufnahmeprozessen, andere Versionen genutzt werden (Demo, Mix etc.), so darf diese in keinem Fall in Komposition, Rhytmik, Geschwindigkeit, Gesängen / Vocals und deren Position oder Adlibs vom Endprodukt abweichen. Die Videoproduktion kann nicht mit unfertigen Vocal-Recordings statt finden. Effekte sind dabei, sofern sie die oben genannten Punkte nicht beinflussen, auszuklammern.
Der Schnittprozess darf durch eventuelle Änderungen nicht beeinflusst werden. Sollte sich die Vorproduktion vom Endresultat durch oben genannte Punkte unterscheiden, wird EULENHERZ ARTWORK die erneute Schnittzeit in Rechnung stellen. Pro Schnitttag a 8h werden 400 Euro (exkl. Mwst.) Tagesgage in Rechnung gestellt.
Credits in Videos: Der Kunde muss EULENHERZ ARTWORK alle am Video beteiligten Namen in korrekter Schreibweise, geprüft, vorlegen. Eine Erstellung eines Abspanns erfolgt nur nach korrekter Zulieferung von Namen und Logos (z.B. Sponsor, Location, Dankschreiben etc.). Bei der Beschaffung der Logos gelten alle Urheberrechtsbestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Kontext sicher zu stellen, dass bei der Zulieferung des Logos und der anschließenden Nutzung dieser, keine Rechte dritter verletzt werden. Der Kunde holt sich somit die Zustimmung zur Verwendung der Logos ein. Es gilt das im Punkt "Produktionen" beschriebene Verfahren. Der Kunde stellt EULENHERZ ARTWORK von allen Ansprüchen Dritter frei.
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Artworks/Composings/Fotoproduktionen/Logos/Layouts: Bild- und Vektordaten sind vom Kunden in höchstmöglicher Auflösung (z.B. PDF), wenn vorhanden, als Rohdatei oder Arbeitsdatei zu liefern (Bsp.: Ai, Psd etc.).
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Nutzungsrechte
Der Kunde erhält die im Vertrag bzw. der Rechnung vereinbarten Nutzungsrechte des von EULENHERZ ARTWORK erstellten Werkes, soweit der Kunde seine Pflichten aus dem Vertragsverhältnis erfüllt. Sollte der vereinbarte Preis vom Kunden noch nicht beglichen sein, hat EULENHERZ ARTWORK das Recht, dem Kunden die Nutzung an dem Produktionsergebnis zu untersagen. Das vom Kunden erworbene Nutzungsrecht gilt ausschließlich für das Gebiet bzw. den Verbreitungsbereich des Mediums, für den die Produktion bei Vertragsabschluss vorgesehen war und an das auf Weisung des Kunden die Produktion ausgeliefert wurde. Eine zeitliche Begrenzung des Nutzungsrechts besteht nicht, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Eine Erweiterung des Nutzungsrechtes muss EULENHERZ ARTWORK schriftlich angezeigt werden und ist im branchenüblichen Rahmen kostenpflichtig. Solang nicht anders vereinbart, behält sich EULENHERZ ARTWORK das Recht vor, die Werke oder Ausschnitte aus dem erstellten Werk für eigene Promotion- und Referenzzwecke zu nutzen. Diese Nutzung beschränkt sich auf die Webpräsenz von EULENHERZ ARTWORK, auf das Videoportal auf welchem das Werbevideo abgelegt wurde, auf Soziale Netzwerke und eigene (Kino)werbung. Printnutzung im Sinne der Eigenwerbung, wie Visitenkarten, Fyler o.ä. können ergänzt werden. Eine kommerzielle Auswertung findet nicht statt. Die Nutzung der Referenzen ist zeitlich und örtlich unbeschränkt. Refrerenzen dürfen auch nach Ableben der Person/ des Künstlers, Auflösung der Gruppe/Band oder Ausscheiden von Mitgliedern aus der Band, Ableben von Mitwirkenden (Modelle, Schauspieler) oder andere Kontaktbeschränkungen weiter genutzt werden. Andere Handhabungen sind, sofern nicht anders vereinbart, als BuyOut zu verstehen und werden branchenüblich berechnet. Dies gilt auch und insbesondere für sogennate "Freie Projekte", bei denen keine Bezahlung an EULENHERZ ARTWORK vereinbart wurde: Beschränkungen der Nutzung führen zur Rechnungsstellung im vollen Umfang als BuyOut zur branchenüblichen Konditionen. Die Nutzung als Referenz für die banntanten Zwecke für EULENHERZ ARTWORK gelten unabhängig von der eignen Veröffentlichung des Werkes als Band / Künstler, werden aber branchenüblichen mit Datumsbezug abgesprochen. EULENHERZ ARTWORK behält sich das Recht vor, bei stark abweichenden als vereinbarten Veröffentlichungsdaten, unabhängig vom performenden Künstler auf den gannten Referenz-Portalen zu Portfoliozwecken zu veröffentlichen.
Zusätzliche Lizensierungen anderer Charakteristika müssen zuvor explizit vereinbart werden, hierbei wird auf Portale mit kostenpflichtiger Nutzung hingewiesen - die standardmäßig erteilten Nutzungslizenzen schließen aus: Patreon, OnlyFans, Twitch, kostenpflichtige Vimeo Streams, LiveStreams mit "Spenden oder Eintrittskarte" u.ä.
EULENHERZ ARTWORK behält sich außerdem das Recht vor, sofern nicht anders vereinbart, auch Entwürfe als Referenzen nutzen und veröffentlichen zu dürfen.
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Credits / Markennennung:
EULENHERZ ARTWORK behält sich das Recht vor, das eigene Logo (EULENHERZ ARTWORK Polygon Eule mit Schriftzug) in alle durch EULENHERZ ARTWORK erstellten Produkte in Form einer Markierung oder eines Wassserzeichens zu integrieren. Bei Videoproduktionen wird das Logo am Ende des Videos eingeblendet. Eine Nennung am Anfang des Videos ist im künstlerischen Sinne und in Absprache mit dem Kunden möglich.
EULENHERZ ARTWORK ist online und offline stets als Urheber der Werke zu nennen. Bei Verwendung von Werken ist EULENHERZ ARTWORK wie folgt zu markieren:
facebook: https://www.facebook.com/eulenherzartwork/
instagram: @eulenherz.artwork
Alternativ ist auch die Nennung der Homepage zulässig: www.eulenherz-artwork.com
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EULENHERZ ARTWORK ist in den YouTube/ Video Credits im Kontext der Videoproduktion zu erwähnen.
Sollte das Produkt auf einem nicht durch den Kunden verwalteten Account (z.B Label, Presse-Kanal etc.) gepostet werden, verpflichtet sich der Kunde, für die entsprechende Urheberschaftsnennung Sorge zu tragen.
Der Kunde erhält auf Wunsch und nur nach Absprache eine für Print relevante Version des Produktes ohne Logo. Diese Version kann nach Absprache als BuyOut berechnet werden. EULENHERZ ARTWORK ist dennoch stets als Urheber des Werkes zu benennen. Das gilt für Layouts, Booklets, Poster, Autogrammkarten, Magazine (z.B Fotocredits) oder ähnliche Druckerzeugnisse.
EULENHERZ ARTWORK wird den Kunden entsprechend ebenso verlinken/ taggen und benennen, sofern nicht anders vereinbart.
Eine Nichtnennung des Urhebers (EULENHERZ ARTWORK), sowohl Print als auch Digitalform, kann entsprechend rechtlich verfolgt oder als BuyOut in Rechnung gestellt werden.
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Hinweis:
Die branchentypischen BuyOut Preise gelten. BuyOut Europa entspricht je nach Medium und Lizenz in etwa 100-300% des ursprünglichen Preises der Leistung auf den ursprünglichen Preis.
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Models/Statisten/Extras: Der Kunde verpflichtet sich, Schauspieler, Modelle, Komparsen, Visagisten und Setassistenzen (o.ä.) entsprechend zu taggen/nennen, sofern nicht anders vereinbart. Nichtnennungen können durch das Model/Schauspieler/Assitenz etc. selbstständig rechtlich verfolgt werden.
EULENHERZ ARTWORK wird, sofern keine andere Absprache existiert, alle genannten Positionen entsprechend benennen und taggen. Dazu sind alle Mitwirkenden verpflichtet, die korrekten social media Kanäle oder Namen zu bennen. Anonymitätsanfragen sind im Vorfeld der Produktion zu stellen. Eine nachträgliche Unkenntlichmachung ist nicht möglich.
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EULENHERZ ARTWORK behält sich das Recht vor, Veträge sowie mündliche und schriftliche Absprachen mit den Modellen zu vereinbaren. Dies schließt nicht aus, dass benannte Mitwirkende nicht auch zusätzliche vereinbarungen mit dem Kunden selbst haben dürfen (z.B. Verschwiegenheitsverpflichtung, VÖ etc. ).
Zahlungen an die Modelle, Nutzungsrechte etc. werden in Absprache entweder durch den Kunden oder EULENHERZ ARTWORK selbst getätig.
Sollten die genannten Positionen durch EULENHERZ ARTWORK gescoutet und zur Verfügung gestellt werden, gelten die dadurch verursachten Kosten als zusätzliche, externe Kosten und werden entsprechend auf der Rechnung aufgeführt. Zusätzliche Kosten müssen im Vorfeld mit dem Kunden besprochen werden.
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Models, Schauspieler, Statisten etc. verpflichten sich ebenso die AGB zur Kenntnis genommen und bestätigt zu haben. Dies betrifft insbesondere den Punkt "Nutzungsrechte".
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Edit / nachträgliche Überarbeitung / Beschnitt etc.
Die Produkte von EULENHERZ ARTWORK sind urheberrechtlich geschützt. Ohne vorherige Zustimmung dürfen keine Manipulationen,
Veränderungen, Filter, Beschnitte, Retuschen oder ähnliche Eingriffe am Produkt vorgenommen werden. Auch Videos dürfen nicht selbstständig bearbeitet werden, dazu zählen Handlungen wie: (Label)-logo selbstständig einfügen (Zulieferung erfolgt durch den Kunden vor Finalfassung) und Video neu rendern o.ä., eigene Trailer daraus erstellen o.ä., Überschreiben der Sounds etc.. Widerrechtliche Handlungen können im Sinne des Urheberrechts rechtlich verfolgt weden.
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Rechnungsstellung
Angebote und entsprechende Positionen werden in einem schriftlichen Angebot z.B per PDF an die Kunden übermittelt und schriftlich bestätigt. Möglich ist hierbei auch das Nutzen von Messenger-Diensten.
Eine Rechung wird, wie in den vorherigen Punkten dargelegt, erstellt, wenn das Produkt als "fertig" gilt oder kein weiteres Feedback erfolgt. Auch Entwürfe, Beratungsleistungen und ähnliche werden entsprechend in Rechung gestellt, sofern nicht anders vereinbart.
Laut Rechnungsstellung gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen.
Ratenzahlungen sind ab einem Mindestbetrag von 2.100 Euro, aufteilbar in maximal 3 Raten (monatliches Zahlunsgziel), möglich, sofern es sich um Bands und Künstler handelt. Bei Veranstaltern, Labels und Eventagenturen gilt eine Ratenzahlungsvereinbarung erst ab einem Paketpreis von mindestens 3.500 Euro. Alle Ratenzahlungsvereinbarungen müssen zuvor schriftlich vereinbart werden. Dabei werden Zahlungsziele im Detail für Höhe und Datum festgelegt.
Ab einem Paketpreis von 1.600 Euro wird gegebenenfalls mit einer prozentualen Anzahlung gearbeitet, in diesem Fall wird dies zuvor vertraglich vereinbart.
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Rücktritt
Im Falle eines Rücktritts vom Vetrag, egal aus welchem Grund, werden alle bis dahin geleisteten Arbeitsstunden sowie alle weiteren bis dahin verursachten Kosten wie Requisiten, Material, Buchungen von Locations, Mieten, Leihgebühren etc. in Rechnung gestellt.
EULENHERZ ARTWORK behält sich vor, etwaige Anzahlungen einzubehalten. Bei einem Rücktritt 7 Tage vor Erstellung (z.B. Drehtermin) aus einem Grund, der nicht unter höherer Gewalt zu verstehen ist, wird, sofern kein Ersatztermin vereinbart, ein am ursprünglichen Betrag prozentual berechnetes Ausfallhonorar in Rechnung gestellt. Diese entspricht 60% der vereinbarten Tagegsgage pro Ausfalltag. Dazu zählt auch die Postproduktion.
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Presse
Vor der Verwendung von urheberrechtlich geschützen Material, muss eine persönliche Anfrage an EULENHERZ ARTWORK gestellt werden.
Bilder, Videos und andere durch EULENHERZ ARTWORK erstellten Medien dürfen ohne konkrete Zustimmung nicht verwedent werden.
Dies gilt nicht, sofern Künstler, die Nutzungslizenzen von EULENHERZ ARTWORK übertragen bekommen haben, diese Erzeugnisse an die Presse weiter geben. Allerdings gilt hier das Nutzungsrecht sowie der Abschnitt "Credits / Markennennung" " Edit/ nachträgliche Bearbeitung / Beschnitt etc." inbesondere. Ein Nutzen der Medien ohne Credit und Zustimmung wird rechtlich verfolgt oder als BuyOut in Rechnung gestellt.
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Schlussbestimmungen
Im Falle der Auftragsbestätigung durch EULENHERZ ARTWORK oder den Kunden ist der Erfüllungsort, sofern nicht anders vereinbart, Leipzig. Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von EULENHERZ ARTWORK. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz von EULENHERZ ARTWORK ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können.
Ist eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.
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Gültigkeit
Die AGB sind gültig ab 10.06.2020